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Streitfall Kröner Verlag – Fernuni Hagen: Musterverfahren geht in Berufung

Welche Vorgaben Hochschulen beachten müssen, wenn sie unter § 52a Urheberrechtsgesetz geschützte Werke für Forschung und Lehre zugänglich machen, wird derzeit mit einer Klage des Alfred Kröner Verlags (Stuttgart) gegen die Fernuniversität Hagen geklärt. Der Verlag wehrt sich dagegen, dass mehrere Kapitel eines von ihm veröffentlichten Lehrbuchs Tausenden von Studenten im Intranet der Fernuniversität ohne Genehmigung kostenlos zur Verfügung gestellt worden sind. Die Fernuni Hagen wurde daraufhin zur Unterlassung der ungenehmigten Nutzung dieses Lehrbuchs verurteilt und möchte dagegen in Berufung gehen - ebenso wie der Kröner Verlag, der vom Börsenverein unterstützt wird.

Der Börsenverein fordert in diesem Zusammenhang, dass der umstrittene § 52a Urheberrechtsgesetz vom Deutschen Bundestag nicht verlängert wird. Grund: Die Wissenschaftsverlage haben in den letzten Jahren alternative Lizenzmodelle entwickelt, die eine Nutzung von Lehrbuchteilen in den Intranets von Hochschulen in leicht handhabbarer Weise auf Basis individueller Rechteeinräumungen ermöglichen. Mehr Informationen <link http: www.boersenverein.de de pressemitteilungen _blank>hier.