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Streifbandversand jetzt auch umsatzsteuerpflichtig

Wer seine Zeitschriften als Streifbandsendungen verschickt, muss seit dem 1. Juli 2011 Umsatzsteuer entrichten. Für Sendungsarten wie das Postvertriebsstück gilt dies bereits seit Juli 2010. Dabei wird auf die Nettoentgelte die gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 19 Prozent addiert. Für die Frankierung und Einlieferung bietet die Deutsche Post verschiedene Wege an. So können Verlage ihre Sendungen mit Frankit, DV-Freimachung oder Frankiervermerk freimachen, online eine Einlieferungsliste herunterladen und ausfüllen und dann die Sendung in Briefbehältern in eine Postfiliale oder eine Großannahmestelle ausliefern lassen. Eine andere Möglichkeit ist, online unter <link https: www.efiliale.de external-link-new-window>efiliale.de die Produktmarken „Streifbandzeitung“ zu bestellen und die mit den Produktmarken beklebten Sendungen mit der frankierten Briefpost einzuliefern. Dieses Verfahren eignet sich besonders für kleinere Sendungsmengen, da man sich das aufwändige Ausfüllen einer Einlieferungsliste ersparen kann. Ausführliche Informationen bündelt das „<link http: www.deutschepost.de mlm.nf dpag images u ust merkblaetter_national external-link-new-window>Merkblatt zur Einführung der Umsatzsteuer –Streifbandzeitung“. Bei weiterführenden Fragen steht <link mail>Eckhard Bremenfeld, Vorsitzender der Kommission Vertrieb, allen Kollegen gerne mit Rat zur Seite.