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Reduzierte Mehrwertsteuer nur für einen Teil digitaler Publikationen auf den Weg gebracht

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Ein Verbändebündnis aus VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Deutscher Bibliotheksverband und Verband Bildungsmedien kritisiert das vor der Sommerpause beschlossene Jahressteuergesetz. Die Bundesregierung beschloss damit eine Reduzierung der Mehrwertsteuer für einzelne Bücher, Zeitschriften und Zeitungen, was das Verbändebündnis begrüßt. Die reduzierte Mehrwertsteuer soll jedoch nicht für digitale Publikationen gelten, die gebündelt in Form einer Datenbank angeboten wird. Als Grund für diese Einschränkung werden geltende EU-Richtlinien angeführt. Das kritisiert das Bündnis und appelliert an den Deutschen Bundestag, die reduzierte Mehrwertsteuer noch auszudehnen. 
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