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Gutscheinmodell verstößt gegen die Buchpreisbindung

Nach einem Rechtsstreit, der mit Unterstützung des Börsenvereins von den Preisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Christian Russ geführt worden ist, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 17. Juli 2012 ein von der Firma redcoon praktiziertes Gutscheinmodell verboten.

Der Buch- und Elektronikhändler redcoon hatte in einer Zeitungsanzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Gutscheine im Wert von 5 Euro abgedruckt, die Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher von redcoon einlösen konnten. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass eine Drittfirma den Differenzbetrag ersetze. Vergleichbare Gutscheinmodelle waren in den vergangenen Jahren zunehmend als Marketing-Instrument von Online-Buchhändlern eingesetzt worden und hatten sich zu einem ernsten Problem für die Preisbindung entwickelt.

Das Urteil gebe der Preisbindung Rückenwind für eine Reihe weiterer Prozesse der Preisbindungstreuhänder zu ähnlichen Modellen, die derzeit an unterschiedlichen Gerichten ausgetragen werden, so der Börsenverein. Mehr Informationen <link http: www.boersenverein.de de portal _blank external link in new>hier.