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Geplante Umsatzsteueränderung für Seminaranbieter vom Tisch

Der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag hat am 25. Oktober die umstrittene Umsatzsteueränderung für Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetz herausgenommen. Der Regierungsentwurf sah vor, bei Weiterbildungsleistungen unabhängig von Anbieter, Empfänger oder Inhalt generell die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs abzuschaffen. Wäre es bei diesem Plan geblieben, hätte die Neuregelung für viele Fachverlage und Seminaranbieter existenzielle Auswirkungen gehabt. Gleichsam über Nacht hätten sie zusätzliche Kosten von in Höhe von 10 bis 15 Prozent ihres Seminarumsatzes verkraften müssen.

Der VDZ hatte sich gemeinsam mit einem großen Teil der führenden Seminaranbieter gegen den Entwurf ausgesprochen. Außerdem hatte er ein Gutachten zu der geplanten Neuregelung in Auftrag gegeben, in dem nachgewiesen wurde, dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Grundlage für die Neuregelung, keineswegs die generelle Umsatzsteuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen verlangt.

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