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Drohende Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsangeboten – Fachverlage und gewerbliche Seminaranbieter fordern Optionsrecht

"Wir fordern ein Optionsrecht zur Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen und Seminaren in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Nur so kann die EU-weite Umsetzung sowohl den Interessen der gewerblichen als auch der öffentlichen Anbieter von Bildungsleistungen sowie deren Nutzern gerecht werden." Dies erklärten die im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), im Börsenverein des Deutschen Buchhandels und damit auch im Verein Deutsche Fachpresse vertretenen Fachverlage gemeinsam mit weiteren Seminaranbietern in ihrer Stellungnahme zur aktuellen Konsultation der Europäischen Kommission zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Bildungsleistungen.

Noch mit dem Jahressteuergesetz 2013 wollte die letzte Bundesregierung die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie durch eine generelle Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen aller Art unverändert umsetzen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass gewerblichen Anbietern von beruflichen Fortbildungsangeboten der Vorsteuerabzug für die Seminarkosten versagt worden wäre. Damals rechnete die Branche in der Folge mit Kostensteigerungen von knapp 15 Prozent. Die Intervention und Argumentation der Verbände überzeugte die Parlamentarier, die die Regelung vorerst nicht Gesetz werden ließen. Auch andere EU-Staaten hatten diese nicht unverändert umgesetzt.

Mit der aktuellen Stellungnahme zur EU-Konsultation nutzten die Verbände nun die Chance, auch auf EU-Ebene ihre Argumente zur Regelung der Besteuerung von Seminarangeboten vorzutragen und für eine neutrale, nicht zur Disposition der Staaten stehende Option der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen zu plädieren. Die Verbände empfehlen, in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie sowohl für gewerbliche Bildungseinrichtungen als auch für andere Bildungseinrichtungen neben der Umsatzsteuerbefreiung das Recht auf Option zur Umsatzsteuerpflicht verbindlich vorzusehen. Damit würde den betroffenen Unternehmen ermöglicht, ihre Leistungen als steuerpflichtig zu behandeln. So könne das Ziel erreicht werden, Bildungsangebote für den Verbraucher günstig anzubieten, ohne den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer im unternehmerischen Bereich zu verletzen.

VDZ, Börsenverein und Deutsche Fachpresse begrüßen die Konsultation durch die EUKommission zur Überprüfung von Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten und hoffen auf eine ausgeglichene Lösung, in der die Interessen aller Beteiligten ausreichend berücksichtigt werden.


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Peter Klotzki
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