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Deutsche Fachpresse fordert Augenmaß bei Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes

Berlin, 25. November 2008. Die Deutsche Fachpresse bittet die Politiker der großen Koalition bei der Novellierung des Datenschutzgesetzes mit Augenmaß vorzugehen. „Wir unterstützen die Anstrengungen, mehr zur Datensicherheit beizutragen“, so Dr. Eva Wille, Sprecherin der Deutschen Fachpresse, „dies darf aber nicht dazu führen, dass Fachverlagen wichtige Grundlagen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit entzogen werden.“  
Insbesondere mit der Aufhebung des sogenannten „Listenprivilegs“ würde der Entwurf der Datenschutznovelle eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Abonnentenwerbung abschaffen und den für die Fachzeitschriften unabdingbaren Frei- und Wechselversand an thematisch interessierte Leser vielfach unmöglich machen.
So wäre es unter anderem nicht mehr zulässig, Adresslisten Dritter für die Abonnementwerbung oder den Frei- bzw. Wechselversand zu verwenden.

Verleger einer Sanitär-Fachzeitschrift könnten beispielsweise keine Adressdaten mehr vom Sanitär-Fachhandel beziehen. „Letztlich würde die Neuregelung viele Fachzeitschriften und mit ihnen viele mittelständische Verlagshäuser gefährden“, so Wille.